Bitte nehmen Sie vor ihrer Antragstellung Kontakt zur Koordinierungs- und Fachstelle der „Partnerschaft für Demokratie“ Ostprignitz-Ruppin auf. Wir beraten Sie gerne:
Mail: demokratie@opr.de
Telefon: 0157 5873
0872
Informationen zur allgemeinen Zielsetzung des Förderprogramms, zu den notwendigen Voraussetzungen und zur Verfahrensweise der Förderung finden Sie in der Förderrichtline sowie den Merkblättern und Nebenbestimmungen:
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie die gezeichneten Unterlagen als .pdf an demokratie@opr.de
Durch die ab 2025 greifende Neuregelung der Festbetragsfinanzierung gilt die
Honorarkostenpauschale:
Zur Deckung der Honorare für Dozierende, Fortbildende, Referierende, Lehrgangsleitende, Projektleitende betragt die Pauschale für Honorarkosten in 2025 max. 540,00 € pro Tag.
Die Abrechnung einzelner Stunden für Vor- and Nachbereitung ist möglich.
Der Stundensatz betragt max. 72,00 € pro Stunde.
Teilnehmendenpauschale: Zur Deckung der Ausgaben fur Projektveranstaltungen, Arbeitstagungen, Fortbildungen and Kurse, die mit der fachlichen Arbeit des Zuwendungsempfängers in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, wird eine Pauschale von 40,00 € pro Tag/ pro teilnehmender Person gewährt.
Ergänzend dazu ist zu beachten:
Es kann ein Zuschuss für zusätzliche Reisekosten, die nicht bereits durch die Sachkosten-, Honorarkosten-, oder Teilnehmendenpauschalen abgedeckt sind, nach den Vorgaben des
Bundesreisekostengesetzes beantragt and gewahrt werden.
Bei sozialversicherungspflichtigen Personalausgaben in ihrem Projekt müssen Sie bitte diese Personalkostenhochrechnung ausfüllen und zusammen mit dem Antrag einreichen.
Wenn Ihr Projekt eine Förderempfehlung erhalten hat und die Mittel vom federführenden Amt bewilligt sind, nutzen Sie bitte dieses Formular um die Fördermittel für Ihr Projekt anzufordern:
Das Logo muss auf allen Veröffentlichungen für Maßnahmen erscheinen, die über die "Partnerschaft für Demokratie" OPR gefördert werden. Das zweiteilige Logo darf dabei nicht geteilt werden und lediglich in der Größe proportional verändert werden. Bitte lesen Sie dazu auch die genauen Angaben im Merkblatt Öffentlichkeitsarbeit. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Koordinierungs- und Fachstelle auf, um die aktuelle Version des Logos zu erhalten. Wir senden Ihnen das Logo direkt zu. Laut Richtlinie darf es nicht zum direkten Download auf der Webseite bereit gestellt werden.
Nach Beendigung eines geförderten Projektes müssen eine Projektabrechnung und ein Verwendungsnachweis beim Federführenden Amt eingereicht werden.
Informationen dazu finden Sie auf der Seite >>Projektabrechnung.
Bei finanz-technischen Fragen wenden Sie sich bitte an Maria Schmidt im Amt für Familien und Soziales des Landkreises Ostprignitz-Ruppin: Tel 03391 – 688 5152